Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 27.04.2015 - 2 Ws 31/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Längenzuschlag, Mittagspause, Berücksichtigung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 13.03.2012 - 2 Ws 18/12
Gebührenrecht: Keine Zusatzgebühr für Pflichtverteidiger nach RVG-VV Nr. 4122 …
Auszug aus OLG Frankfurt, 27.04.2015 - 2 Ws 31/15
Ausgangspunkt der Honorierung durch die strafrechtliche Terminsgebühr ist, wie der Senat in der Besetzung mit drei Richtern in seinem Beschluss vom 13. März 2012 (2 Ws 18/12) ausgeführt hat, alleine die Zurverfügungstellung der persönlichen Anwesenheit des Pflichtverteidigers bzw. des beigeordneten Rechtsanwalts zur Durchführung einer strafrechtlichen Hauptverhandlung auf Ladung des Gerichtes.